Anmeldeverfahren 

  1. Für Kinder, die den Hort bereits besuchen, ist die Anmeldefrist für das kommende Schuljahr in der 3. – 4. Januarwoche.
  2. Danach können Kinder angemeldet werden, die den Hort noch nicht besucht haben. 
  3. Wichtig: Die Anmeldung gilt immer nur für ein Schuljahr und muss jährlich neu erfolgen.
  4. Den Hortvertrag erhalten Sie auf Anfrage bei unserer Hortleitung. Dieser beinhaltet Auskünfte über das aufzunehmende Kind, Angaben zu den Erziehungsberechtigten, etc. 

Kündigung Hortplatz

Der Hortplatz ist nur aus besonderem Grund, wie beispielsweise Wegzug, kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende und bedarf der Schriftform.